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| Leistungen › Fortführungskonzepte gemäß MaK |
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Banken und Sparkassen verlangen unter Hinweis auf Ihre Haftung und die MaK - Mindestanforderung an das Kreditgeschäft - für die Weiterbegleitung von Problemkrediten
die Erstellung von Fortführungskonzepten unbeteiligter Dritter.
Die Umsetzung des jeweiligen Konzeptes und dessen Auswirkung der betroffenen Maßnahmen werden vom Kreditinstitut kontrolliert.
Wir bieten Ihnen als ehemaliger Bankvorstand - zuständig für das Firmenkundengeschäft & Sarnierungskredite - unsere Mithilfe an und erstellen das Konzept und begleiten
Sie bei der Umsetzung.
So schaffen Sie für sich und für Ihre Bankpartner verlässliche und nachhaltige Rahmenbedingungen im Finanzwirtschaftlichen Bereich.
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